Haltung in der Wohnung/im Haus möglich?
Ist die Hundehaltung erlaubt?
Eine der wichtigsten Fragen, die vor der Anschaffung eines Chihuahuas im Vorfeld geklärt werden muß, ist die Erlaubnis der Hundehaltung in der Wohnung oder im Haus.
In vielen Mietbobjekten ist die Hundehaltung vorboten. Auch in einer Eigentumswohnung ist eine Hundehaltung nicht generell möglich. Es gibt Häuser mit Eigentumswohnungen, in denen die Hundehaltung von der Eigentümergeimeinschaft ausgeschlossen wurde. Somit muß vorher mit den Verantwortlichen (Vermieter oder in der Eigentümerversammlng) gklärt werden, ob die Haltunmg eines Chihuahuas erlaubt ist.
Es gibt nun seit einigen Jahren ein Gesetz, daß die Haltung von Kleintieren auch ohne die Zustimmung des Vermieters auf jeden Fall erlaubt. Hunde fallen allerdings nicht unter dieses Gesetz! Ist im Mietvertrag ausdrücklich die Tierhaltung oder sogar direkt eine Hundehaltung verboten, darf auch kein Chihuahua oder anderer Kleinhund gehalten werden und sei er noch so winzig. Macht der Mietvertrag die Haltung von Tieren von der Zustimmung des Vermieters abhängig, muß der Vermieter vorher gefragt werden. Bei einem kleinen Hund könnte man in diesem Fall aber Glück haben, daß der Vermieter doch zustimmt. Steht zur Tierhaltung nichts im Mietvertrag, sind die Interessen aller Beteiligten abzuwägen. Also auch die der Nachbarn und des Vermieters. Steht nichts im Mietvertrag heißt das also nicht, daß man sich auf jeden Fall einen Hund anschaffen kann. Es muß dennoch vorher abgeklärt werden.
Der Vermieter hat das letzte Wort!
Ist meine Wohnung groß genug?
Eine weiter Frage, die vor der Anschaffung zu klären wäre, ist, ob die Wohnung auch groß genug ist, um mit einem Hund zusammen zu leben. Natürlich ist ein Chihuahua recht klein und somit kann er auch in einer etwas kleineren Wohnung gehalten werden. Somit ist die Wohnungsgröße nicht unbedingt das Problem. Ist die Wohnung aber so klein und am besten noch so vollgestellt, daß man sich selbst kaum darin umdrehen kann, sollte man auch hier von dem Kauf eines Chihuahuas absehen (ja wir aben auch solche Haltungsbedingungen erlebt). Unter solchen Bedingungen fühlen Mensch und Hund sich dann auch nicht wohl und auch Spaziergänge lösen das Problem dann nicht.
Auslaufflächen
Am besten ist es natürlich, wenn die Wohnung oder das Haus einen Garten besitzt oder die Gartennutzung möglich ist. Soll der Chihuahua frei im Garten laufen, muß dieser unbedingt ausbruchsicher sein. Chihuahuas können ganz große Ausbrecherkönige werden. Sie passen durch viele Löcher, an die man im ersten Augenblick gar nicht denkt. Auch können sie, wie andere Hunde, buddeln. Vielleicht nicht so tief wie Großrassen, aber um unter einem Maschendrahtzaun durch zu kommen reicht es allemal. So sollte auch darauf geachtet werden, daß der Zaun möglichst ein Stück weit eingegraben wird. Privathalter haben da nicht so strenge Auflagen wie Zuchten, aber 20cm sollten es möglichst auch hier sein.