Welche Unterlagen sollte man beim Chihuahuakauf erhalten?
Immer wieder gibt es Fälle, in denen Hunde erworben werden und die Käfer keinerlei Unterlagen erhalten. Gerade bei den "Kofferraumverkäufen" geschieht dies immer wieder. Wie wichtig auch beim Kauf eines Hundes bestimmte Unterlagen wirklich sind, merken die Käufer meist erst dann, wenn es mit dem Tier irgendwelche Probleme gibt. Oft heißt es von Seiten der Käufer im Nachhinein, sie verstünden selbst nicht, weshalb sie gar nicht daran gedacht haben, daß sie doch irgendwelche Unterlagen hätten bekommen sollen und nicht einmal an einen Beleg oder Kaufvertrag gedacht haben, wobei man doch bei jedem Kauf auch der kleinsten Dinge wenigstens eine Quittung erhält.
Diese Unterlagen sollte man beim Kauf eines Hundes erhalten:
- Kaufvertrag
Der Kaufvertrag ist besonders wichtig. Er ist der Beleg darüber, daß Sie das Tier von einer ganz bestimmten Person erworben haben. Ohne den Kaufvertrag haben Sie keinerlei Ansprüche! Böse gesagt, nicht einmal auf das Tier selbst. Man könnte auch behaupten, das Tier sei nicht verkauft worden, sondern auf andere Weise abhanden gekommen.
- Impfpaß
Neben dem Kaufvertrag das wichtigste Papier zum Hund. Der Impfpaß ist der Paß des Hundes. Dort verzeichnet sind alle Impfungen sowie Chipnummer und auch der Besitzer des Hundes.
- Ahnentafel (falls es sich um ein Tier mit Ahnentafel handelt)
Was steht beim Chihuahuakauf überlicherweise im Kaufvertrag?
Beide Parteien (Züchter und Käufer) erhalten eine Ausführung von beiden Beteiligten
unterzeichneten Kaufvertrag.
Im Kaufvertrag sollten folgende Punkte enthalten sein:
- Name und Adresse des Züchters und des Käufers
- Name und Zuchtbuchnummer des Hundes
- Farbe, Fellart (lang oder kurz)
- Chipnummer und/oder Tätowierungsnummer (zur Identifizierung)
- (vollständiger!) Kaufpreis
Wie bei allen Verträgen, sollte man sich beim Kauf eines Hundes genau durchlesen, was im Kaufvertrag steht. Viele Bedingungen schränken den Käufer enorm ein oder sind mit weiteren Kosten verbunden. Uns bekannte kritische Formulierungen sind z.B.
- Der Halter muss mit dem Tier auf Ausstellungen gehen (Achtung! Weitere Kosten!)
- Der (erste) Wurf oder ein Welpe gehört dem Züchter
Dies könnte z.B. bei einer Kastration rechtliche Probleme bedeuten.
Etwas weniger verpflichtend sind folgende Klauseln:
- Der Züchter hat das (alleinige) Deckrecht am Rüden
- Der Hund darf nicht zur Zucht eingesetzt werden (falls Sie nicht mit dem Hund züchten wollen schränkt dieser Punkt natürlich gar nicht ein)
Die nachfolgenden Formulierungen sind dagegen weitestgehend üblich, da die zukünftige Entwicklung eines Lebenwesens nicht vorhersehbar ist:
- Der Züchter garaniert nicht für die Zuchttauglichkeit von Welpen (insbesondere Zähne, Hoden, Ohren)
- Die endgültige Größe, das Gewicht kann vom Züchter nicht garantiert werden
- Der Käufer verzichtet auf spätere Ansprüche bezüglich verändertem Wesen oder Aussehen des Tieres
- Der Käufer trägt alle Folgekosten wie Tierarztrechnungen, Impfungen, Haftschäden durch den Hund
- Der Käufer erwirbt das Eigentumsrecht erst mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises
- Der Hund ist vom Umtausch ausgeschlossen
Was aber auf keinen Fall in einem Kaufvertrag stehen sollte und die Seriösität absolut in Frage stellt sind folgende Formulierungen:
- Der Züchter garaniert nicht für die Richtigkeit der Ahnentafel
Eine solche Klausel wurde tatsächlich in einem Kaufvertrag gefunden. Dies ist ein Freischein für den Verkäufer, die Ahnentafel zu fälschen. Angebote für eine solche Weitervermittlung von Billighunden werden oft genug an Züchter geschickt. Die Aussage hier war man könne nicht für Fehler des Zuchtamts eintreten. Tatsächlich ist ein Züchter aber verpflichtet, die Richtigkeit der ausgestellten Ahnentafeln zu überprüfen und muss auch für ihre Richtigkeit garantieren.